Vereinfachte grenzüberschreitende Durchsetzung von Ansprüchen mit dem EU Small Claims-Verfahren
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen mit einer Klagehöchstgrenze von 2.000 Euro soll einen besseren Rechtsschutz ermöglichen, indem die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen erleichtert wird und die Kosten solcher Verfahren gesenkt werden. [...]