Entschädigung für verschobene oder verspätete Flüge
Das Amtsgericht Vechta hat am 1.7.2011 sein erstes Urteil im Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gesprochen, teilte der Europa-Abgeordnete Prof. Dr. Mayer mit. In dem Fall ging es um ein Ehepaar aus Vechta, das sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückflug von Amsterdam nach Cancun 24 Stunden Verspätung hatte. Nachdem die Fluggesellschaft auf die Schreiben und Mahnungen des Ehepaars nicht bzw. mit nicht der Rechtslage entsprechenden Ausflüchten reagierte, wurde Klage vor dem Amtsgericht in Vechta eingereicht. [...]